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Eine psychische Krise wartet nicht
Eine psychische Krise wartet nicht
In den vergangenen Jahren wurden zusätzliche Niederlassungsmöglichkeiten geschaffen und zahlreiche halbe psychotherapeutische Versorgungsaufträge vergeben. Damit war Sachsen-Anhalt auf einem mühsamen, aber grundsätzlich richtigen Weg.Nach Einschätzung der Krebsgesellschaft droht dieser Fortschritt nun verloren zu gehen. Neben den ohnehin langen Wartezeiten fehlen insbesondere außerhalb der größeren Städte weiterhin ausreichend psychotherapeutische Angebote, die auf die besonderen Belastungen einer Krebserkrankung eingestellt sind.
„Wir waren noch lange nicht am Ziel. Aber es sind zusätzliche Angebote entstanden, und einige Therapeutinnen und Therapeuten mit einem halben Kassensitz behandeln deutlich über ihren formalen Versorgungsumfang hinaus“, sagt Sven Weise, Geschäftsführer der Sachsen-Anhaltischen Krebsgesellschaft. „Wenn diese zusätzliche Arbeit künftig wirtschaftlich nicht mehr möglich ist, droht aus einem mühsamen Fortschritt eine neue Versorgungskrise zu werden.“
Sechs bis acht Monate Wartezeit – auf dem Land teilweise bis zu einem Jahr
Die Sorge beruht auf den Erfahrungen aus den psychosozialen Krebsberatungsstellen der Sachsen-Anhaltischen Krebsgesellschaft. Dort berichten Ratsuchende zunehmend von erheblichen Schwierigkeiten, zeitnah eine ambulante psychotherapeutische Behandlung zu finden.
„In Halle und Magdeburg erleben Betroffene häufig Wartezeiten von sechs bis acht Monaten. Im ländlichen Sachsen-Anhalt berichten uns Menschen teilweise von einer Suche über ein Jahr“, erklärt Weise. „Das sind keine Ergebnisse einer repräsentativen Landeserhebung, sondern konkrete Erfahrungen aus unserer täglichen Beratung. Selbst mit unserer Unterstützung können wir diese Wartezeiten häufig nicht entscheidend verkürzen.“
Gerade nach einer Krebsdiagnose können derartige Wartezeiten schwerwiegende Folgen haben. Die Diagnose selbst, belastende Behandlungen, Schmerzen, Fatigue, körperliche Veränderungen, Rückfallangst sowie Sorgen um Familie, Beruf und finanzielle Sicherheit können Menschen psychisch stark erschüttern.
Eine Krebsdiagnose trifft zudem nicht immer auf einen zuvor unbelasteten Menschen. Manche Betroffene haben bereits Depressionen, Angsterkrankungen, traumatische Erfahrungen oder andere psychische Belastungen erlebt. Durch die Krebserkrankung kann ein bisher noch tragfähiges Gleichgewicht zusammenbrechen.
„Eine Krebsdiagnose kommt manchmal zu einer bereits vorhandenen psychischen Belastung hinzu“, sagt Weise. „Dann muss schnell geholfen werden. Es geht nicht darum, jede verständliche Angst nach einer Diagnose zur Krankheit zu erklären. Es geht darum, frühzeitig zu erkennen, wann sich eine Belastung verfestigt, eine bestehende Erkrankung verschärft oder eine zusätzliche psychische Erkrankung entsteht.“
Krebsberatung entlastet, stabilisiert und gibt Orientierung
Psychoonkologische Versorgung besteht aus mehreren Bausteinen. Während einer stationären Behandlung bieten psychoonkologische Dienste in vielen Kliniken und Rehabilitationseinrichtungen erste Gespräche, Kriseninterventionen und Unterstützung in besonders belastenden Situationen an. Nach der Entlassung benötigen viele Betroffene jedoch weitere wohnortnahe Hilfe.
Hier übernehmen ambulante psychosoziale Krebsberatungsstellen eine zentrale Aufgabe. Sie unterstützen Menschen mit Krebs und ihre Angehörigen bei psychischen, sozialen und praktischen Belastungen in allen Phasen der Erkrankung.
Dazu gehören unter anderem:
- psychologische Entlastung nach der Diagnose und während belastender Behandlungsphasen
- Unterstützung im Umgang mit Ängsten, Rückfallangst, Trauer, Erschöpfung und körperlichen Veränderungen
- Stabilisierung in akuten Krisen
- Hilfe bei Belastungen in Partnerschaft, Familie und Beruf
- Beratung zu Rehabilitation, Krankengeld, Schwerbehinderung, Erwerbsminderung und beruflicher Wiedereingliederung
- Orientierung im Gesundheits- und Sozialsystem sowie die Vermittlung an weitere Hilfen
Die psychosoziale Krebsberatung ist jedoch keine Richtlinienpsychotherapie. Wenn Ängste, depressive Beschwerden oder andere Symptome anhalten, den Alltag bestimmen oder Krankheitswert erreichen, kann eine ambulante psychotherapeutische Behandlung notwendig werden.
„Genau an dieser Schnittstelle entsteht unsere größte Sorge“, sagt Weise. „Wir erkennen gemeinsam mit den Betroffenen, dass Beratung allein nicht mehr ausreicht. Aber anschließend finden wir keinen zeitnahen Therapieplatz. Unsere Beratungsstellen dürfen nicht zum dauerhaften Ersatz für eine notwendige psychotherapeutische Behandlung werden.“
Psychoonkologische Erfahrung ist weiterhin nicht ausreichend verfügbar
Nicht jede Psychotherapie bei einem Menschen mit Krebs muss zwingend durch eine ausgewiesene Psychoonkologin oder einen Psychoonkologen erfolgen. Hilfreich und in vielen Fällen notwendig ist jedoch eine therapeutische Erfahrung mit den besonderen körperlichen, psychischen und sozialen Folgen einer Krebserkrankung.
Dazu gehören Rückfall- und Todesängste, Fatigue, Schmerzen, Veränderungen des Körperbildes, Einschränkungen der Sexualität, unerfüllter Kinderwunsch, familiäre Konflikte, berufliche Unsicherheit oder der Umgang mit einer fortgeschrittenen Erkrankung. Hinzu kommt, dass psychotherapeutische Termine mit Operationen, Chemotherapien, Bestrahlungen oder Rehabilitationsmaßnahmen abgestimmt werden müssen.
Aus der Vermittlungsarbeit der Krebsberatungsstellen ergibt sich nach Einschätzung der Krebsgesellschaft ein deutlicher Nachholbedarf bei entsprechend erfahrenen ambulanten Therapieangeboten.
„Es gibt in Sachsen-Anhalt engagierte und sehr gut qualifizierte Fachleute. Auch hier hat sich die Situation verbessert“, betont Weise. „Unsere Versorgungserfahrung zeigt aber, dass es gemessen am Bedarf und an den großen Entfernungen im Land weiterhin zu wenige zeitnah erreichbare Angebote gibt, die Menschen mit Krebs und ihre besondere Situation fachlich angemessen begleiten können.“
Halbe Kassensitze sichern mehr Versorgung, als die Statistik erkennen lässt
Für Sachsen-Anhalt sind die zahlreichen halben psychotherapeutischen Versorgungsaufträge besonders relevant. Ein halber Kassensitz bedeutet bislang nicht automatisch, dass eine Praxis ausschließlich im Umfang eines halben Sitzes tätig ist. Aufgrund des hohen Bedarfs behandeln manche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten deutlich mehr Patientinnen und Patienten, als der formale Versorgungsauftrag vermuten lässt.
Diese zusätzlich erbrachten Leistungen sind für die tatsächliche Versorgung des Landes von großer Bedeutung. „Die Bedarfsplanung bildet nur unzureichend ab, wie viele Behandlungsstunden eine Praxis wirklich anbietet“, erklärt Weise. „Auf dem Papier sehen wir einen halben Sitz. Tatsächlich arbeitet die Praxis möglicherweise nahezu im Umfang eines ganzen Sitzes. Gerade diese zusätzliche Kapazität darf nicht verloren gehen.“
Die geplante Absenkung der Bewertung psychotherapeutischer Leistungen um 4,5 Prozent wurde nach einer Klage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zunächst gerichtlich gestoppt. Die Sachsen-Anhaltische Krebsgesellschaft hofft, dass die Kürzung dauerhaft verhindert wird.
Zusätzlich sollen psychotherapeutische Leistungen ab 2027 stärker aus einer begrenzten regionalen Gesamtvergütung bezahlt werden. Vereinfacht bedeutet dies: Die für psychotherapeutische Behandlungen verfügbaren Mittel werden Teil eines regional begrenzten Honorartopfes.
„Es wird entscheidend sein, dass Sachsen-Anhalt ein Finanzvolumen erhält, das den tatsächlichen Behandlungsbedarf abbildet, und dass die Psychotherapie innerhalb der Honorarverteilung verlässlich abgesichert wird“, sagt Weise. „Wer über den Umfang eines halben Kassensitzes hinaus behandelt, darf wirtschaftlich nicht dafür bestraft werden.“
Andernfalls besteht die Gefahr, dass Praxen ihre Tätigkeit stärker auf den formalen Umfang ihres Versorgungsauftrages begrenzen. Die Zahl der Kassensitze könnte statistisch unverändert bleiben, während tatsächlich weniger Therapiestunden angeboten würden.
„Dann würden aus halben Kassensitzen tatsächlich halbe Versorgungsangebote“, warnt Weise. „Für Menschen in einer psychischen Krise ist entscheidend, ob eine Behandlung stattfindet – nicht, wie viele Sitze rechnerisch in einer Bedarfsplanung stehen.“
Spezialisierte Hilfe darf nicht vom Wohnort abhängen
Besonders gravierend wären Kapazitätsverluste für Menschen außerhalb von Halle und Magdeburg. Während einer Krebsbehandlung sind lange Anfahrtswege häufig kaum zumutbar. Erschöpfung, Schmerzen, Infektionsrisiken oder Einschränkungen der Mobilität erschweren regelmäßige Fahrten zusätzlich.
Digitale Gespräche können im Einzelfall hilfreich sein. Sie ersetzen aber nicht für jeden Menschen eine erreichbare persönliche Behandlung und lösen das Grundproblem fehlender Kapazitäten nicht.
Die Sachsen-Anhaltische Krebsgesellschaft fordert deshalb:
- eine ausreichende und verlässliche Finanzierung ambulanter Psychotherapie
- einen wirksamen Schutz psychotherapeutischer Leistungen innerhalb der künftigen regionalen Gesamtvergütung
- die angemessene Vergütung von Behandlungen, die über den Mindestumfang halber Kassensitze hinausgehen
- mehr Möglichkeiten zur psychoonkologischen Fort- und Weiterbildung
- eine bessere Vernetzung von Kliniken, onkologischen Praxen, Krebsberatungsstellen, Rehabilitationsangeboten und niedergelassenen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
- sowie mehr Transparenz über tatsächlich verfügbare Therapieangebote
„Wir haben in Sachsen-Anhalt an vielen Stellen Verbesserungen erreicht“, fasst Weise zusammen. „Die Krebsberatung wurde ausgebaut, psychoonkologische Angebote in Kliniken haben sich weiterentwickelt und zusätzliche psychotherapeutische Niederlassungsmöglichkeiten sind entstanden. Diesen Weg dürfen wir nicht zurückgehen. Wir dürfen nicht warten, bis aus unserer Sorge Realität geworden ist. Wenn zusätzliche Behandlungsstunden wegfallen und geeignete Therapieangebote fehlen, werden Menschen mit Krebs noch länger auf notwendige Hilfe warten. Eine psychische Krise nach einer Krebsdiagnose wartet aber nicht sechs Monate – und erst recht nicht ein Jahr.“
Menschen mit Krebs und ihre Angehörigen können sich auch während der Sommermonate unmittelbar an die psychosozialen Krebsberatungsstellen der Sachsen-Anhaltischen Krebsgesellschaft wenden. Die Beratung ist vertraulich, kostenfrei und unabhängig von einer ärztlichen Überweisung.
„Wir bieten keine Psychotherapie an. Aber wir lassen Menschen in einer schwierigen Situation nicht allein. Wir beraten, entlasten, stabilisieren, begleiten und suchen gemeinsam nach dem nächsten tragfähigen Schritt.“
Über die Sachsen-Anhaltische Krebsgesellschaft
Die Sachsen-Anhaltische Krebsgesellschaft e. V. ist Ansprechpartnerin für Menschen mit Krebs, Angehörige und Interessierte im gesamten Land. In ihren sechs psychosozialen Krebsberatungsstellen in gesamten Bundesland und ihren Außenberatungsstellen in vielen Landkreisen bietet sie kostenfreie und vertrauliche Unterstützung bei psychischen, sozialen, familiären und beruflichen Belastungen rund um eine Krebserkrankung.
Neben der individuellen Beratung gehören Prävention, Information, Selbsthilfeunterstützung, Fortbildung und die Interessenvertretung von Menschen mit Krebs zu ihren zentralen Aufgaben. Ziel ist es, Betroffene und Angehörige in allen Phasen der Erkrankung zu stärken, Orientierung zu geben und den Zugang zu geeigneten Hilfen zu verbessern.